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BGH, 22.01.1988 - 3 StR 561/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiederholung der Hauptverhandlung bei vorschriftswidriger Abwesenheit des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 185
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17
Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der …
c) § 130 Abs. 1 StGB setzt einen in besonderer Weise qualifizierten Angriff gegen unter anderem Teile der Bevölkerung, wozu auch die in Deutschland dauerhaft lebenden Ausländer gehören (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1988 - 3 StR 561/87, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 2), mit einem im Vergleich zu den Beleidigungsdelikten gesteigerten Unrechtsgehalt voraus. - BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
Die in Deutschland lebenden Ausländer kommen als hinreichend abgrenzbarer und damit vom Tatbestand der Volksverhetzung geschützter Teil der Bevölkerung in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 1988 - 3 StR 561/87, BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 2;… Urteil vom 8. August 2006 - 5 StR 405/05, BGHR StGB § 130 Abs. 1 Friedensstörung 1; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 368; OLG Brandenburg NJW 2002, 1440; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2011 - 1 Ss 175/11;… LK-Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 28, 31;… Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 130 Rn. 3, 4). - BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
Schmücker-Prozess
Eigenmächtig handelt nur der Angeklagte, der versucht, die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit bewußt unwirksam zu machen, der vorsätzlich die Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (BGHSt 25, 317, 319; BGH NJW 1980, 950; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 3 und 4). - OLG Hamm, 11.02.2010 - 2 Ws 323/09
Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen
Die Äußerungen des Angeschuldigten können nur so gedeutet werden, dass er seine Angriffe auch unmittelbar gegen die in Deutschland lebenden Ausländer, und damit gegen ein Teil der Bevölkerung i. S. v. § 130 Abs. 1 StGB gerichtet hat (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 136, 137; BGHR StGB § 130 Nr. 1 - Bevölkerungsteil 2, zitiert nach Juris). - BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens
Allerdings hat der Bundesgerichtshof bisher den Begriff der Eigenmacht in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Angeklagte versucht haben müsse, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den "Gang der Rechtspflege zu stören" oder ihm "entgegenzutreten" (vgl. etwa BGH NJW 1980, 950; BGH StV 1981, 393; 1982, 153; 1984, 325; 1988, 185; BGH NStZ 1988, 421).